Als Fonds gelten die Finanzgefässe, die bei dem Verein The Rover Company auf Zeit treuhänderisch verwaltet werden, bevor die Mittel
für einen bestimmten Zweck zahlungswirksam eingesetzt werden können.
Dieses Reglement beinhaltet die Vorschriften für die Bildung, die Äufnung und die Auflösung von Fonds. Es regelt die Verwendung der
Fondskapitalien sowie die Rechenschaftspflicht bezüglich der getätigten Ausgaben.
Das Reglement gilt für alle Fonds des Vereins The Rover Company.
Fonds können von der Vereinsversammlung nach Bedarf eröffnet werden. Mit der Fondseröffnung ist der Fondszweck, die Mitteläufnung sowie die Verfügungskompetenz zu klären.
Die Vereinsversammlung kann eine Änderung der Zweckbestimmung beschliessen, wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung aufgrund veränderter Verhältnisse nicht mehr erfüllt werden kann.
Die Vereinsversammlung kann die bestehenden Fonds jederzeit auflösen. Das im Zeitpunkt der Auflösung noch bestehende Fondskapital fällt an eine durch die Vereinsversammlung zu bezeichnende Institution.
Der Vorstand von The Rover Company beschliesst die Verwendung des Fondskapitals im Rahmen der Verfügungskompetenz.
Die Fonds werden als eigenständige Konti in der Buchhaltung von The Rover Company geführt. Die Fonds werden von den Revisoren von The Rover Company geprüft.
Der Kassier legt einmal jährlich der Vereinsversammlung schriftlich Rechenschaft ab.
Wann immer die Vereinsversammlung dem zustimmt.
(Das Fondreglement wurde von der Vereinsversammlung 2011 bestätigt.)
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