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last update: 19.01.2024

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Der Verein

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Statuten

I. Name, Sitz
II. Zweck
III. Zusammenarbeit
IV. Mitgliedschaft
V. Organe
VI. Mitgliederbeitrag
VII. Vereinsvermögen, Haftung
VIII. Beitritt, Austritt, Ausschluss

In den nachfolgenden Statuten werden Personenbezeichnungen zur besseren Lesbarkeit nur in der männlichen Form genannt. Es sind jedoch sinngemäss immer Männer und Frauen gleichberechtigt gemeint.

I. Name, Sitz

Unter dem Namen The Rover Company besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Zürich.

II. Zweck

The Rover Company fördert den Kontakt zwischen jungen Erwachsenen im 4.Stufenalter / als Rover, gemäss den Bestimmungen der Pfadibewegung Schweiz PBS. Zu diesem Zweck bietet The Rover Company besondere Plattformen für Projekte, Aktivitäten, Auslandreisen etc. die nach der 4.Stufenmethodik der PBS gestaltet werden.

The Rover Company betreibt Öffentlichkeitsarbeit zum Zweck die Roveridee und den Vereinszweck zu propagieren.

The Rover Company übt ihre Tätigkeit in Einklang mit den Zielen und Grundlagen der Pfadibewegung Schweiz PBS.

Die Ziele und Tätigkeiten sind gemeinnützig. Die Mitarbeit im Verein ist grundsätzlich ehrenamtlich. Spesenentschädigungen können in einem Spesenreglement festgehalten werden.

The Rover Company ist politisch und konfessionell neutral.

III. Zusammenarbeit

The Rover Company versteht sich als ein "offener Verein" und strebt eine Zusammenarbeit mit der PBS, den Rotten, den Abteilungen, den Korps & Regionen, den Kantonalverbänden und anderen Pfadinahen Organisationen an.

IV. Mitgliedschaft

Der Verein The Rover Company kennt folgende Mitgliedsformen:
• Member
• Ehrenmitglied

Member soll werden, wer die Absicht hat, bei The Rover Company an Aktivitäten und Projekten teilzunehmen, mitzuarbeiten und/oder mitzudenken.

Ehrenmitglieder können von jedem Vereinsmitglied vorgeschlagen werden und von der Vereinsversammlung gewählt werden. Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten von Members, sind jedoch vom Mitgliederbeitrag befreit.

Elektronisch geführte Korrespondenz mit The Rover Company ist der Schriftlichkeit gleichgestellt.

V. Organe

Der Verein The Rover Company kennt folgende Organe:
• die Vereinsversammlung
• den Vorstand
• die Projektleitungen
• ein oder mehrere Rechnungsrevisoren

1. Die Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vereinsversammlung gehören alle Aktivmitglieder an. Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme.

Die Vereinsversammlung wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.

Im weiteren hat der Vorstand oder eine andere damit beauftragte Person eine Vereinsversammlung einzuberufen, wenn 10 stimmberechtigte Vereinsmitglieder dies schriftlich verlangen.

Die Einladung erfolgt schriftlich oder elektronisch, mindestens 14 Tage im Voraus.

Die Teilnahme an der Vereinsversammlung ist auch über vom Vorstand bereitgestellte elektronische Medien möglich.

Vereinsmitglieder können sich nach vorheriger Ankündigung an den Vorstand durch ein anderes Vereinsmitglied an der Vereinsversammlung vertreten lassen.

Die Vereinsversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht anderen Organen übertragen sind.

Im ersten Halbjahr jedes Kalenderjahres hat die Vereinsversammlung folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• Genehmigung des Kassen- und Revisorenberichtes des Vorjahres.
• Bestätigung der Vorstandsmitglieder. Gibt es keinen minimal besetzten Vorstand so hat die Vereinsversammlung die Auflösung des Vereins in Betracht zu ziehen und hat darüber noch an der gleichen Versammlung zu befinden.
Wahl von einem oder mehreren Rechnungsrevisoren. Falls ein Revisor seiner Aufgabe während dem laufenden Jahr nicht nachkommen konnte, kann die Vereinsversammlung einen Revisor bestimmen, welcher die Rechnungsbücher im Rahmen der stattfindenden Vereinsversammlung kontrolliert.
• Festlegen des Jahresbeitrages für Member.
• Genehmigung des Jahresbudgets.

2. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:
• Präsident
• Kassier
• ein oder mehrere Beisitzer

Der Vorstand konstituiert sich selbst und bestimmt einen Webmaster.

Der Vorstand vertritt The Rover Company nach aussen und führt die laufenden Geschäfte, soweit sie nicht an eine Projektleitung abgetreten sind.

Insbesondere hat der Vorstand folgende Aufgaben:
• Einberufung der Vereinsversammlung
• Entscheiden über Beitrittsgesuche als Member
• Bestimmen über die Initialisierung und Durchführung eines Projektes
• Ernennung sämtlicher Mitglieder der Projektleitungen
• Überwachung der Projektleitungen
• Budgetkontrolle
• Verfassen eines Jahresberichtes zu Handen der Vereinsversammlung.

Vom 1.Januar bis zur Genehmigung des Jahresbudgets anlässlich der Vereinsversammlung hat der Vorstand für Anlässe und Projekte eine Finanzkompetenz im Umfang von CHF 500 (fünf Hundert).

3. Die Projektleitungen

Die Projektleitungen werden durch den Vorstand ernannt. Mitglieder einer Projektleitung müssen Vereinsmitglieder von The Rover Company sein.

Die Aufgaben der Projektleitungen sind, die vom Vorstand beschlossene Projekte im Rahmen des Budgets umzusetzen.

Nach Abschluss eines Projektes verfasst die Projektleitung einen Bericht und finanziellen Abschluss zuhanden des Vorstandes.

Die Projektleitungen können beliebig viele Arbeitsequipen bilden und diese mit Pflichten und Rechten ausstatten. Jeder Arbeitsequipe muss wenigstens ein Mitglied der Projektleitung angehören; alle anderen Equipenmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.

Die Mitglieder einer Projektleitung werden vom Vorstand einzeln ernannt und entlassen.

Die Mitglieder einer Projektleitung sind im Rahmen ihres Aufgabengebietes und des Budgets einzeln zeichnungsberechtigt.

Der Vorstand kann in besonderen Fällen Ausgaben beschliessen, die das Budget überschreiten.

4. Die Rechnungsrevisoren

Die Rechnungsrevisoren prüfen am Ende des Jahres die Arbeit des Kassiers und erstatten der Vereinsversammlung Bericht.

VI. Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung auf maximal 50 Franken festgelegt.

Wer während des 4. Quartals des Kalenderjahres beitritt oder während des 1. Quartals des Kalenderjahres austritt oder ausgeschlossen wird, ist vom Jahresbeitrag befreit. Die anderen zahlen einen vollen Jahresbeitrag.

Für Nichtmitglieder wird bei Projekten eine Gebühr zu Gunsten der Vereinskasse von Fr. 5.- für eintägige und Fr. 10.- für mehrtägige Anlässe erhoben. Diese Gebühr wird bei einem Antrag auf Mitgliedschaft im gleichen Jahr dem Mitgliederbeitrag angerechnet.

Wer seinen Mitgliederbeitrag drei aufeinander folgende Jahre nicht bezahlt, wird automatisch aus dem Verein ausgeschlossen.

VII. Vereinsvermögen, Haftung

Das Vereinsvermögen bildet sich durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Überschüssen aus den Projekten.

Der Verein haftet für alle Verpflichtungen ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder wird ausdrücklich wegbedungen.

Die Vereinsversammlung von The Rover Company erlässt ein separates Fondsreglement über weitere Finanzgefässe, deren Verwendungszweck und Verfügungskompetenz.

VIII. Beitritt, Austritt, Ausschluss

Der Beitritt ist jederzeit möglich. Über den Beitritt als Member entscheidet der Vorstand.

Der Austritt ist jederzeit möglich, sofern man im letzten Halbjahr kein Amt bekleidet hat. Für alle weiteren Mitglieder gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Ist das Verhalten eines Vereinsmitgliedes für den Verein untragbar oder verweigert ein Vereinsmitglied die Zahlung des Mitgliederbeitrages, so kann es durch den Vorstand ausgeschlossen werden.

IX. Statutenänderung, Vereinsauflösung

Eine Statutenänderung kann die Vereinsversammlung mit einfachem Mehr beschliessen. Die Auflösung des Vereins kann die Vereinsversammlung mit 2/3-Mehr beschliessen, sofern dies in der Einladung zur Vereinsversammlung als Traktandum aufgeführt worden ist. Ein allfälliges Vereinsvermögen bei Auflösung ist zweckgebunden an den "Renfer Fond" der Pfadibewegung Schweiz PBS zu überlassen.




Der Verein The Rover Company ist am 12. Januar 2001 in Zürich gegründet worden.

Diese Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung des Vereins The Rover Company genehmigt und treten ab sofort in Kraft.

Revidiert:
Zürich, 25. Januar 2002
Zürich, 7. Januar 2003
Zürich, 26. Februar 2006
Guntershausen, 18. März 2009
Zürich, 14. Februar 2011
Winterthur, 3. März 2013
Zürich, 6. Februar 2015
Winterthur, 29. Februar 2020

Der Präsident, Jakob Furrer / Chräbel
Der Kassier, Jan Appl / Uhu
Die Beisitzerin, Céline Mathis v/o Akiba
Der Beisitzer, Thomas Pfaff / Pepe

Zu den Gründungsstatuten (Originalversion vom 12. Januar 2001 ohne Revisionen)

 

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